Wenn die Chemie stimmt...

...und Sie sich bei mir als Therapeutin wohlfühlen, besprechen wir nach der Klärung Ihres Anliegens das Vorgehen. Vielleicht möchten Sie in einer oder in ein paar wenigen Sitzungen ein aktuelles Thema besprechen oder eine ganze Psychotherapie machen:

Verhaltenstherapie und EMDR sind wissenschaftlich überprüfte und von den Krankenkassen zugelassene Psychotherapie-Verfahren. Die Kosten für die Behandlung bei Vorliegen einer psychischen Störung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Akuttherapie oder eine Kurzzeittherapie (jeweils 12 Behandlungsstunden) mit der Verlängerungsmöglichkeit um weitere 12 Stunden in Einzel- oder Gruppentherapie möglich. Nach 24 Therapiestunden kann, wenn weiterer Bedarf besteht, eine Langzeittherapie mit weiteren 36 Behandlungsstunden beantragt werden. Langzeittherapien führe ich in der Regeln nur im rahmen von Gruppentherapien durch. Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal pro Woche für 50 Minuten statt. Einzeltherapie kann auch mit Gruppentherapie kombiniert werden. Bei privat Versicherten empfiehlt sich eine Abklärung mit Ihrer Krankenkasse, wieviele Therapiestunden übernommen werden können. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte, Kap.G. nach dem 2,5 fachen Satz.

Für Sitzungen mit dem Ziel der inneren Weiterentwicklung, online oder in der Praxis, berechne ich für Einzelstunden mit einer Sitzungsdauer von 50 Minuten 110€.